Beratungseinsatz nach §37,3 SGB XI als Nachweis zur Sicherstellung der Pflegesituation
Ab dem Pflegegrad 2 ist es notwendig, regelmäßig einen halbjährlichen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst durchzuführen. Ziel dieses Einsatzes ist es, der Krankenkasse einen Nachweis zu liefern, dass die Pflegesituation trotz Auszahlung des Pflegegeldes und der Pflege durch Angehörige weiterhin sichergestellt ist. Der Nachweis bestätigt, dass ausreichende Unterstützung, Organisation und Versorgung bestehen und alle erforderlichen Maßnahmen zum Wohle der pflegebedürftigen Person umgesetzt werden.
Ab dem Pflegegrad 4 erhöht sich der erforderliche Rhythmus: Die Beratungsgespräche sind dann vierteljährlich durchzuführen. Auch hier wird demnach der Nachweis an die Krankenkasse erbracht, dass die Pflegebedürftigkeit kontinuierlich betreut wird und eine angemessene Versorgung gewährleistet ist.
Wichtige Hinweise:
- Die Beratungseinsätze werden von einem zugelassenen Pflegedienst durchgeführt.
- Die Durchführung der Gespräche ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Nachweis gegenüber der Krankenkasse.